März 2023 |
230312 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die zum 1. Februar ausgeschriebene Menge war mehr als doppelt
so groß wie bei allen bisherigen Ausschreibungen. Der Umfang der
Gebote konnte damit jedoch nicht Schritt halten. |
Bei der ersten Ausschreibung für Windenergie an Land, die aufgrund des neugefassten EEG 2023 zum 1. Februar stattfand, stand einem stark erhöhten Angebot eine weniger als halb so große Nachfrage gegenüber: Für die ausgeschriebene Leistung von 3.210 Megawatt wurden Gebote im Umfang von 1.502 MW abgegeben. Davon mussten vier Prozent wegen formaler Mängel ausgeschlossen werden. Mit den schließlich erteilten 119 Zuschlägen im Umfang von insgesamt 1.441 MW wurde das Angebot lediglich zu 45 Prozent ausgeschöpft. Der mittlere Zuschlagswert lag bei 7,34 Cent pro Kilowattstunde und damit fast gleichauf mit dem neuen zulässigen Höchstwert von 7,35 Cent, den die Bundesnetzagentur kurz vor Jahresende eingeführt hat (221214).
Gemäß § 28 des EEG 2023 beträgt das Ausschreibungsvolumen für Windkraft an Land im gesamten laufenden Jahr 12.840 MW. Von 2024 bis 2028 sind es dann jährlich 10.000 MW. Diese Volumina müssen gleichmäßig auf vier Auktionen verteilt werden, die jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November stattfinden. So ergab sich für die erste Ausschreibung das Volumen von 3.210 MW.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) zeigte sich von dem Ergebnis enttäuscht, aber nicht überrascht. Er verwies darauf, dass den ausgeschriebenen 3.210 MW nur ein Genehmigungsvolumen von rund 2.700 MW gegenübergestanden habe. Damit sei es rein rechnerisch gar nicht möglich gewesen, das ausgeschriebene Volumen zu füllen. Die Länder hätten es im vergangenen Jahr versäumt, Projekte in einem ausreichenden Umfang neu zu genehmigen.
"In dieser Ausschreibungsrunde waren solche Projekte zugelassen, die bis zum 4. Januar dieses Jahres eine Genehmigung erhalten hatten", erläuterte BWE-Präsident Hermann Albers. "In diesem Sinne ist die Unterzeichnung ein Symptom der Verunsicherung des Vorjahres. Zentrale Komponenten für den Betrieb von neuen Anlagen, zum Beispiel Umspannwerke, Transformatoren und Verkabelung haben aktuell Lieferzeiten von mehr als 36 Monaten. Damit lägen die Projekte über der Frist, ab der eine Pönalenzahlung fällig wird. Projektierer befinden sich also in einer wirtschaftlich schwierigen Situation.“
Es werde nun "von kritischer Wichtigkeit sein", die nächste Ausschreibungsrunde zum 1. Mai besser zu füllen. Dazu bedürfe es dringend weiterer Genehmigungen. "Die Bundesländer müssen nun die Beschleunigungsmöglichkeiten der EU-Notfallverordnung nutzen und alle Anstrengungen unternehmen, um das notwendige Volumen zu mobilisieren", sagte Albers mit Blick auf die Änderungen des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften, denen am 3. März Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben (230301).
Nur leicht unterzeichnet war dagegen die sechste Ausschreibungsrunde für
Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des
zweiten Segments nach §
28b EEG), die ebenfalls zum 1. Februar stattfand. Das
Ausschreibungsvolumen belief sich auf 217 MW. Eingereicht wurden 94 Gebote
mit einem Volumen von 213 MW. Davon konnten 87 Gebote mit insgesamt 195 MW
bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte
differierten zwischen 9,00 Cent/kWh und dem neu eingeführten Höchstwert
von 11,25 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert lag bei 10,87
Cent/kWh. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen
(16 Zuschläge/ 36 MW ), gefolgt von Brandenburg (11 Zuschläge/ 20 MW),
Baden-Württemberg (9 Zuschläge/ 19 MW), Bayern (8 Zuschläge/ 19 MW) und
Niedersachen (8 Zuschläge / 15 MW ).
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