September 2023 |
230908 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die neue EU-Richtlinie zur Energieffizienz wurde am 20. September im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt damit gemäß Artikel 39 am 10. Oktober in Kraft. Die Neufassung der alten Richtlinie vom Dezember 2018 (PDF) gehörte zu dem Paket von Vorschlägen, das die Kommission im Juli 2021 vorlegte, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Zur Erreichung dieses Ziels sollten die Energieeinsparverpflichtungen der Mitgliedsstaaten um fast das Doppelte steigen (210704). In Deutschland wurde die neue Richtlinie schon kurz vor ihrem Inkrafttreten mit dem Energieeffizienzgesetz umgesetzt, das der Bundestag am 20. September beschloss (230907).
Der endgültige Inhalt der Richtlinie war seit 10. März 2023 bekannt. Damals einigten sich das Parlament und der Rat der EU auf das in Artikel 4 formulierte Ziel, den Endenergieverbrauch der Mitgliedsstaaten gegenüber den im EU-Referenzszenario 2020 enthaltenen Projektionen bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent zu verringern. Daraus ergibt sich für die gesamte EU eine Obergrenze von 763 Millionen Tonnen Rohöläquivalent für den Endenergieverbrauch und von 993 Millionen Tonnen Rohöläquivalent für den Primärenergieverbrauch. Die Obergrenze für den Endenergieverbrauch ist für die Mitgliedstaaten gemeinsam verbindlich, während das Ziel für den Primärenergieverbrauch einen Richtwert darstellt. Um das genannte gemeinsame Ziel für den Endenergieverbrauch zu erreichen, legen die Mitgliedsstaaten indikative also nicht verbindliche nationale Beiträge und Zielpfade fest. Im jetzt verabschiedeten deutschen Energieeffizienzgesetz ist eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs bis 2030 um rund 500 Terawattstunden vorgesehen.