April 2024 |
240404 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bis 31. März war die installierte Leistung bei der Braunkohle mit18,5 Gigawatt fast noch genauso hoch wie bei der Steinkohle. Durch die Stilllegung der sieben Blöcke verringert sie sich um gut drei Gigawatt. Beim Vergleich der installierten Leistungen muss natürlich berücksichtigt werden, dass die hohe Nennleistung von Windkraft- und Solaranlagen nicht kontinuierlich zur Verfügung steht, sondern von Windstärke und Sonneneinstrahlung abhängt. Sie wird deshalb hier schraffiert dargestellt. |
Die sieben Braunkohle-Blöcke, die nach dem russischen Überfall auf die Ukraine reaktiviert wurden bzw. eine Laufzeit-Verlängerung erhielten, gingen am 31. März planmäßig vom Netz und werden nun endgültig stillgelegt. Es handelt sich um die fünf RWE-Kraftwerksblöcke Niederaußem E und F und Neurath C, D und E im Rheinischen Revier sowie die beiden LEAG-Kraftwerksblöcke Jänschwalde E und F im Lausitzer Revier. Im Oktober 2022 war diesen Braunkohlekraftwerken auf unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage die vorübergehende Rückkehr an den Strommarkt erlaubt worden (221004).
Von den sieben Blöcken befanden sich damals nur noch Neurath D und E in Betrieb. Gemäß Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (200701) und der auf dieser Grundlage geschlossenen Verträge mit den beiden Betreibern RWE und LEAG hätten sie zum Ende des Jahres stillgelegt werden müssen. Da sich der RWE-Konzern zur vorzeitigen Stilllegung der Blöcke Neurath F und G sowie Niederaußem K verpflichtete und damit acht Jahre früher aus der Kohleverstromung aussteigt, wurde ihm jedoch im Gegenzug der Weiterbetrieb der beiden Blöcke bis Ende März 2024 eingeräumt (221004).
Zugleich trat aufgrund des "Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes" vom Juli 2022 (220705) eine Verordnung in Kraft. Sie ermöglichte es RWE und LEAG, die anderen fünf Blöcke, die bereits abgeschaltet waren, sich aber noch in der vierjährigen "Sicherheitsbereitschaft" vor der endgültigen Stilllegung befanden, bis 30. Juni 2023 wieder in Betrieb zu nehmen (221004). Im Oktober 2023 wurde diese "Versorgungreserveabrufverordnung" um weitere sechs Monate verlängert, so dass alle sieben Braunkohlekraftwerke bis zum 31. März 2024 weiterlaufen bzw. an den Markt zurückkehren durften (231005).
Mit der endgültigen Stilllegung der sieben Blöcke verringert sich die installierte Braunkohle-Leistung, die zuletzt 18,5 Gigawatt betrug, um gut drei Gigawatt auf 15,4 GW.