Oktober 2025

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ENERGIE-CHRONIK




Mit einer durchschnittlichen Stromausfall-Dauer von 11,67 Minuten pro Letztverbraucher ist der SAIDI-Wert des Jahres 2024 bisher der zweitbeste. Allerdings werden nur Stromausfälle erfasst, die länger als drei Minuten dauern. Im Durchschnitt der jeweils letzten zehn Jahre sank die Dauer solcher Unterbrechungen, die 2015 noch 15,9 Minuten betrug, von Jahr zu Jahr kontinuierlich bis auf gegenwärtig 12,5 Minuten.

Stromausfälle nahmen zwar um vier Prozent zu, konnten aber schneller behoben werden

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 9. Oktober die neuesten Zahlen zu Unterbrechungen der Stromversorgung im Jahr 2024. Demnach übermittelten 830 Netzbetreiber insgesamt 164.645 Versorgungsunterbrechungen in der Nieder- und Mittelspannung, die länger als drei Minuten dauerten (nur solche werden vom Stromausfallindikator SAIDI erfasst). Die Anzahl der Störungsmeldungen hat damit gegenüber dem Vorjahr um etwa 6.300 Meldungen oder vier Prozent zugenommen (siehe Grafik 2). Trotzdem hat sich 2024 die durchschnittliche Dauer der Stromausfälle je Letztverbraucher leicht verringert: Da sie schneller behoben werden konnten, vergingen bis zur Beseitigung der Störung nur noch 11,68 Minuten, während es im Jahr zuvor 12,80 Minuten waren (siehe Grafik 1).

Außer der Mindestdauer von mehr als drei Minuten müssen die Unterbrechungen auf Einwirkungen Dritter, auf Rückwirkungen aus anderen Netzen oder auf andere Störungen im Bereich des Netzbetreibers zurückzuführen sein. Geplante Unterbrechungen und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt bleiben ebenso außer Betracht wie Spannungs- und Frequenzschwankungen, die ebenfalls die Versorgungsqualität beeinträchtigen können.

Aus allen ungeplanten Unterbrechungen, die nicht auf Ereignisse der höheren Gewalt zurückzuführen sind, ermittelt die Bundesnetzagentur den sogenannten System Average Interruption Duration Index (SAIDI), der die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenem Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres widerspiegelt. Neben den Kennzahlen zu Unterbrechungen der Stromversorgung je Bundesland wird eine anonymisierte Liste der Störungsmeldungen veröffentlicht.

Diese Grafik verdeutlicht, dass die meisten Stromausfälle ihre Ursache zwar im Mittelspannungsnetz haben, (siehe Grafik 1), dort aber nur vergleichsweise wenige Letztverbraucher treffen, die einen besonders hohen Strombedarf haben und deshalb direkt an eine Ebene zwischen Niederspannung (bis 1000 Volt) und weniger als 100 Kilovolt ("Hochspannung" des Verteilnetzes) angeschlossen sind. Zahlenmäßig vielfach stärker betroffen sind die Letztverbraucher von Haushalten und Gewerbe der nachgelagerten Niederspannungsnetze.


Amtliche Erhebung löste freiwillige Störungsstatistiken ab

Bis 2005 ermittelten die deutschen Netzbetreiber die Versorgungsqualität auf freiwilliger Basis, zunächst ab 1994 in der "VDEW Störungs- und Schadensstatistik" und ab 2004 in der "VND Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik". Seit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2005 müssen die Netzbetreiber gemäß § 52 EnWG der Bundesnetzagentur bis zum 30. Juni eines Jahres einen Bericht über alle in ihrem Netz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorlegen. Unter anderem ist die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je Letztverbraucher anzugeben. Die Anreizregulierungsverordnung wiederum sieht vor, daß die so ermittelte Versorgungsqualität nach § 21 ARegV einer der Maßstäbe für die Höhe der Investitionen ist, die der Netzbetreiber zu tätigen hat.

Bericht zur Versorgungssicherheit hält Zubau von bis zu 22,4 GW steuerbaren Kapazitäten für erforderlich - schlimmstenfalls sogar bis zu 35,5 GW

Am 3. September veröffentlichte die Bundesregierung den "Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität", den die Bundesnetzagentur gemäß § 51 Abs. 3 und § 63 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes alle zwei Jahre vorlegen muss. Der Bericht untersucht zwei Szenarien:

Die Stromversorgung in Deutschland ist demnach gewährleistet, wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von bis zu 22,4 GW (Zielszenario) bzw. bis zu 35,5 GW (Szenario "Verzögerte Energiewende") errichtet werden. Dies sind Bruttowerte, die den Zubau ohne Stilllegungen beziffern. Der Vergleich der beiden Szenarien zeigt, dass insbesondere eine ausbleibende bzw. verzögerte Flexibilisierung des Stromverbrauchs den Bedarf an zusätzlichen steuerbaren Kapazitäten wie Kraftwerken weiter erhöhen kann. Auch könnten Verzögerungen beim Zubau von Erzeugungsanlagen, insbesondere auch der erneuerbaren Erzeugung dazu führen, dass der Strommarkt die Nachfrage nicht vollständig decken kann. Für solche Situationen müssten zusätzliche Reserven außerhalb des Strommarktes für die Versorgungssicherheit eingesetzt werden. Da die Investitionen in steuerbare Kapazitäten bis heute nicht ausreichen, ist es wichtig, den Ausbau zu unterstützen. Die Bundesnetzagentur befürwortet deshalb den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Rahmen für zusätzliche Kraftwerke, die bis 2030 errichtet werden sollen.

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