Februar 2003

030203

ENERGIE-CHRONIK


RWE muß Zählerkosten reduzieren

Das Bundeskartellamt hat seine Ankündigung, die RWE Net AG zur Senkung ihrer Meß- und Verrechnungspreise zu verpflichten (030108), am 21. Februar verwirklicht. Anders als bei der kurz zuvor ergangenen Mißbrauchsverfügung gegen die E.ON-Tochter Teag (030202) stützt es sich bei dieser Korrektur der Netznutzungsentgelte nicht auf eine Überprüfung der Kostenkalkulation, sondern wendet das sogenannte Vergleichsmarktkonzept an. Als Referenzunternehmen mit wesentlich günstigeren Meß- und Verrechnungskosten als RWE dient ihm dabei die Teag.

Anstelle von bisher 32 Euro jährlich darf RWE Net jetzt für Haushaltsstrom-Eintarifzähler nur noch höchstens 20,35 Euro berechnen. Für Drehstrom-Eintarifzähler verringert sich das Entgelt von 36,00 auf 22,90 Euro und für Zweitarifzähler von 72,00 auf 37,41 Euro. Entsprechend sinken die Netznutzungsentgelte, die RWE Net für die Durchleitung von Strom verlangen darf.

Zur Begründung verweist das Kartellamt auf die erheblich niedrigeren Meß- und Verrechnungspreise, welche die Teag ihren Netzkunden in Rechnung stellt. Anders als im Bereich der Netzkosten könnten unterschiedliche Meß- und Verrechnungspreise nicht mit strukturellen Unterschieden des Versorgungsgebiets (Stadt/Land) gerechtfertigt werden. Das Argument von RWE, die hohen Preisen deckten nicht einmal die Kosten, sei daher im Rahmen des Vergleichsmarktkonzepts irrelevant, zumal es bei dem günstigeren Vergleichsunternehmen keine Anhaltspunkte für Verluste gebe. Indessen sei zweifelhaft, ob RWE Net die Kosten für Netzbetrieb und Stromvertrieb dem jeweiligen Bereich korrekt zuordne.

"Die Meß- und Verrechnungspreise von RWE Net zählen im Vergleich zu den höchsten unter den großen deutschen Stromversorgern", heißt es in der Pressemitteilung des Kartellamts vom 21. Februar. Sie seien damit eine erhebliche Behinderung für andere Stromanbieter, die auch fünf Jahre nach der Liberalisierung im Gebiet von RWE Net weniger als fünf Prozent Marktanteil besäßen. Bei den Konkurrenten seien inzwischen zehn Insolvenzen und über 20 Marktaustritte zu verzeichnen. Der Sofortvollzug der Verfügung sei notwendig, um kurzfristig eine Verbesserung der "nachhaltig geschädigten" Wettbewerbssituation zu erreichen.

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