Januar 2004 | 040101 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die vor einem Jahr begonnene Genehmigung von Zwischenlagern an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke (021111) abgeschlossen. Die letzten drei von insgesamt zwölf Zwischenlagern wurden am 19. Dezember 2003 für Gundremmingen, Philippsburg und Krümmel genehmigt (siehe Übersicht). Ältere standortnahe Zwischenlager gibt es außerdem im Kernkraftwerk Obrigheim (981105) und auf dem Gelände des ehemaligen DDR-Kernkraftwerks Lubmin bei Greifswald (940807, 980320).
"Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht", erklärte dazu Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 30. Dezember. "Es ist jetzt Sache der Länder, zeitnah die noch ausstehenden Baugenehmigungen zu erteilen, damit alle Zwischenlager zügig errichtet werden können. Nur so kann gewährleistet werden, daß die Zwischenlager 2005 betriebsbereit sind."
Die Errichtung von Zwischenlagern an den Kernkraftwerken wurde im Abschnitt IV (Entsorgung) der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 als Bestandteil des sogenannten Atomkompromisses festgelegt (010602) und anschließend im Gesetz über den Ausstieg aus der Kernenergie verankert (020404). In diesen Zwischenlagern können abgebrannte Brennelemente bis zu vierzig Jahre lang aufbewahrt werden. Dadurch erübrigen sich die Transporte hochradioaktiver Abfälle, die in der Vergangenheit von Behinderungen und Auseinandersetzungen mit Kernkraftgegnern begleitet waren. Dabei handelt es sich zum einen um die Transporte zu den zentralen Zwischenlagern in Gorleben und Ahaus und zum anderen um die Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield, die aufgrund des neugefaßten Atomgesetzes ohnehin nur noch bis Mitte 2005 zulässig sind (siehe Link-Liste). Zugleich ermöglichen es die neuen Zwischenlager-Kapazitäten an den Kernkraftwerken, die ebenfalls heftig umstrittene Fertigstellung der Endlager Gorleben und Schacht Konrad weiter hinauszuzögern. Während bis zum Atomkompromiß geplant war, die hochradioaktiven Abfälle im Salzstock Gorleben und die schwach- bis mittelaktiven Abfälle im "Schacht Konrad" endzulagern, werden inzwischen auch diese Standorte offiziell wieder in Frage gestellt (siehe Link-Liste).
Da die Fertigstellung sämtlicher Zwischenlager
an den Kernkraftwerken bis 2005 dauert, wurden zusätzlich einige schnell
zu errichtende "Interimslager" genehmigt. Zum Beispiel erhielt das Kernkraftwerk
Neckarwestheim ein solches provisorisches Zwischenlager, um den bereits
beantragten und genehmigten Abtransport von Castor-Behältern mit abgebrannten
Brennelementen vermeiden zu können (siehe 010120).
Weitere Interimslager wurden in Biblis, Philippsburg und Krümmel genehmigt
(siehe Übersicht).
Die neuen Zwischen- und Interimslager
an 12 KKW-Standorten |