Oktober 2007

071005

ENERGIE-CHRONIK


Rekordpreise für Öl tangieren auch Stromwirtschaft

Der Preis für Rohöl der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) hat am 16. Oktober erstmals 80 Dollar überschritten und zwei Tage später sogar erstmals die 90-Dollar-Marke durchbrochen. Analysten machten dafür die Spannungen an der türkisch-irakischen Grenze verantwortlich. Das Öl aus dem nordirakischen Kirkuk wird in einer Pipeline exportiert, die durch die Türkei führt.

Der Durchschnittspreis für das Barrel Öl (159 Liter) aus den Opec-Staaten ist damit rund siebenmal teurer als im Juni 1998. Damals kostete das Barrel lediglich 10,20 Dollar (980610). Bis September 2000 war der Preis auf etwa 34 Dollar gestiegen (000901). Anschließend sank er wieder bis unter zwanzig Dollar. Im Mai 2004 hatte er aber den ersten Rekordstand bereits wieder erreicht (040511) und zu einem weiteren Höhenflug angesetzt, der binnen zwei Jahren sogar eine Verdoppelung bewirkte (060204).

Der Anstieg der Rohölpreise belastet die Verbraucher in ganz besonderem Maße, weil der Endpreis für Benzin zu zwei Dritteln aus Steuern besteht: Zu den gestiegenen Erzeugerpreisen kommt die proportional wachsende Mineralölsteuer, wobei auf diese Summe nochmals die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.

Die Stromerzeugungskosten tangiert der gestiegene Ölpreis insoweit, als rund zehn Prozent des Stroms mit Gas erzeugt werden und der Gaspreis immer noch willkürlich an den Ölpreis gekoppelt ist (000902). Die Endverbraucherpreise für Gas folgen der Entwicklung des Ölpreises mit etwa halbjähriger Verzögerung (siehe Grafik). Es ist deshalb damit zu rechnen, daß die Stromversorger demnächst auch wieder gestiegene Gaspreise zur Begründung von Strompreiserhöhungen geltend machen werden (051211).

Als Brennstoff für Kraftwerke spielt Öl hingegen in Deutschland schon lange keine bedeutende Rolle mehr. Soweit noch Erzeugungskapazitäten auf Ölbasis vorhanden sind, werden sie nur zur Abdeckung von Spitzenlasten und auch hier nur sehr sparsam eingesetzt. Zuletzt wurde Öl vor allem für die Zünd- und Stützfeuerung von Biomasse-Kraftwerken verwendet. Nach § 8 Abs. 6 EEG entfällt aber in diesem Fall seit Anfang 2007 der Anspruch auf Vergütung. Alle neueren Biomasse-Anlagen verwenden deshalb für die Zünd- und Stützfeuerung solche Brennstoffe, die der Biomasseverordnung (010520) entsprechen.

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