Dezember 2010

101214

ENERGIE-CHRONIK


Neue Atom-Gesetzgebung in Kraft

Die beiden Novellen zum Atomgesetz sowie das Kernbrennstoffsteuergesetz und das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" wurden am 13. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie traten in den folgenden Tagen bis zum 1. Januar 2011 in Kraft. Alle vier Gesetzestexte sind vom 8. Dezember datiert, da sie an diesem Tag der Bundespräsident unterzeichnete. Sie bilden insofern ein Ganzes, als sie das Ergebnis einer Übereinkunft sind, die zwischen der Bundesregierung und den vier KKW-Betreibern E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW in der Nacht vom 5. zum 6. September getroffen wurde (100901).

Da an die Eckpunkte der Vereinbarung nicht mehr gerührt werden durfte, war die Beschlußfassung durch die schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestags nur noch Formsache (101105). Dazu gehörte insbesondere die elfte Novelle zum Atomgesetz, mit der die Laufzeiten der 17 deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert wurden.

Den Bundesrat passierten die Gesetze ebenfalls anstandslos. Beim Kernbrennstoffsteuergesetz hatten die zuständigen Ausschüsse zunächst mit den Stimmen CDU-regierter Länder die Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes empfohlen. Die Bundesregierung konnte die CDU-Ministerpräsidenten aber umstimmen, indem sie eine Entschädigung für Mindereinnahmen in Aussicht stellte, die bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer durch die Kernbrennstoffsteuer entstehen (101105).

Wulff sah keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Kein Hindernis waren ferner die verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Umgehung des Bundesrats bei der Verlängerung der KKW-Laufzeiten (100904). Wie das Bundespräsidialamt am 8. Dezember mitteilte, fand Bundespräsident Christian Wulff an der elften Novelle zum Atomgesetz nichts auszusetzen. Er sei "nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegen stehen".

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD bekräftigte daraufhin, daß sein Land und andere SPD-regierte Länder die Verlängerung der KKW-Laufzeiten vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten werden. "Unsere Rechtsauffassung ist eindeutig, und sie wird von einem halben Dutzend Gutachten gestützt: Die Atomgesetzgebung der Bundesregierung ist nicht verfassungsgemäß zustande gekommen, weil der Bundesrat nicht zugestimmt hat."

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