Oktober 2017 |
171006 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Übertragungsnetzbetreiber gaben Mitte Oktober die Höhe der Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2018 bekannt: Sie beträgt 0,037 Cent pro Kilowattstunde. Damit liegt sie erneut weit unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert von 0,25 Cent/kWh und belastet die Verbraucher nicht in dem Maße, wie bei ihrer Einführung zu befürchten war.
Der Grund dafür ist offenbar, daß der anfängliche Wildwuchs der Projekte ab 2015 durch den neu eingeführten Offshore-Netzentwicklungsplan eingehegt wurde (150911), vorerst keine neuen Genehmigungen erfolgten (150501) und ab 2017 die Errichtung von Windkraftanlagen vor der Küste komplett auf Ausschreibungen umgestellt wurde (160702). Dadurch haben die verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber TenneT (Nordsee) und 50Hertz (Ostsee) mehr Zeit und eine verläßlichere Planung, um die erforderlichen Netzanschlüsse rechtzeitig und ohne nachträgliche Beanstandungen fertigstellen zu können (siehe Hintergrund).
Noch für 2014 war der Finanzbedarf für die Offshore-Haftungsumlage mit 764 Millionen Euro veranschlagt und der zulässige Höchstwert von 0,25 Cent/kWh voll ausgeschöpft worden. In den Folgejahren sank er aber auf weniger als ein Sechstel. Entsprechend verringerte sich die Höhe der Haftungsumlage. Durch Verrechnung mit Überzahlungen aus den Vorjahren ergaben sich in den Jahren 2015 und 2017 sogar Gutschriften. Zum Beispiel sank so die für 2015 prognostizierte Umlage, die eigentlich 0,123 Cent/kWh betragen hätte, um 0,174 Cent/kWh auf minus 0,051 Cent/kWh (siehe Grafik).