Juli 2023

230712

ENERGIE-CHRONIK


Bundesgerichtshof bekräftigt Unzuständigkeit des Washingtoner Schiedsgerichts

Der Bundesgerichtshof hat am 27. Juli bekräftigt, dass das bei der Weltbank in Washington angesiedelte Schiedsgericht (ICSID) nicht über Streitfälle entscheiden kann, die nach europäischem Recht beurteilt werden müssen. Konkret geht es um drei Klagen auf Schadensersatz, die von verschiedenen Investoren aus jeweils anderen Ländern der EU gegen die niederländische und die deutsche Regierung erhoben wurden, weil ihnen Verluste durch energiepolitische Entscheidungen entstanden seien, die gegen Bestimmungen des vor Jahrzehnten unterzeichneten Energiecharta-Vertrags verstoßen würden. Beide Regierungen hatten beantragt, die Unzulässigkeit der eingeleiteten Schiedsverfahren festzustellen. Diesen Anträgen wurde in allen drei Fällen stattgegeben und eine anderslautende Entscheidung des Berliner Kammergerichts aufgehoben.

Es geht um die Schadenersatzklagen von RWE, Uniper und eines irischen Projektentwicklers

Ziemlich kurios mutet an, dass in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den drei Entscheidungen des 1. Zivilsenats weder die Namen der Kläger noch die beklagten Regierungen genannt werden. Dabei sind Kläger und Beklagte überhaupt kein Geheimnis und schon gar nicht geheimhaltungsbedürftig. Soweit sie nicht ohnehin durch Berichte in den Medien bekannt wurden, lassen sie sich auf der Internetseite des Washingtoner "International Centre for Settlement of Investment Disputes" (ICSID) ermitteln:

 

Links (intern)