November 2023

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ENERGIE-CHRONIK


Versicherer behandeln "Balkonkraftwerke" wie Hausrat

Schäden an "Balkonkraftwerken" bedürfen künftig keines besonderen Versicherungsschutzes, sondern werden von den Versicherern wie Hausrat behandelt. Dies ergib sich aus einer Mitteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom 27. November.

Alte Verträge müssen eventuell erweitert werden

Der Verband hat die entsprechenden Musterbedingungen für die Hausratversicherung jetzt erweitert. Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, könne deshalb auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen. Den Besitzern von Bestandsanlagen empfiehlt der Verband, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen. In der Regel dürften sie damit rechnen, dass die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.

Anders als bei großen Photovoltaikanlagen, die meist auf dem Dach installiert werden, gibt es für die kleineren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Policen. Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.

Bei Schäden am Nachbar-Balkon greift die Haftpflicht

Beim Schutz der Mini-Solaranlagen könne aber auch die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen, gab der Verband zu bedenken: Wenn sich zum Beispiel ein Modul während eines Sturms löse und den Balkon der Nachbarn beschädige, sei das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Immobilienbesitzer könnten ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäude- oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung schützen. Diese Versicherungen leisten unter anderem bei Schäden durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und weitere Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck).

 

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