Dezember 2023 |
231210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Von den bisher zwölf Ausschreibungen für Biomasse blieben die ersten zehn deutlich unterzeichnet. Daran änderte auch die Anhebung der zulässigen Höchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen nicht viel, die ab März 2021 erfolgte. Umso bemerkenswerter war die starke Überzeichnung, die sich nach einer weiteren Anhebung der Höchstwerte ab April 2023 einstellte. Vermutlich bleibt es bei diesem stärkeren Wettbewerb, zumal das bisherige jährliche Ausschreibungsvolumen von 600 MW im kommenden Jahr um 100 MW sinkt und bis 2026 nur noch 300 MW betragen soll. |
Die zwölfte Ausschreibung für Biomasse, die zum 1. Oktober 2023 stattfand, war noch stärker als die vorherige überzeichnet. Wie die Bundesnetzagentur am 6. Dezember mitteilte, wurden für die ausgeschriebene Menge von 288 MW insgesamt 892 Gebote im Umfang von 910 MW eingereicht. Davon entfielen acht Gebote mit 15 MW auf Neuanlagen und 884 Gebote mit 896 MW auf Bestandsanlagen. (Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist die Einbeziehung von Bestandsanlagen: Nach § 39g EEG können diese sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer weniger als acht Jahre beträgt.)
Im Ergebnis konnten 270 Gebote im Umfang von 288 MW einen Zuschlag erhalten. Dazu gehörten alle acht Gebote für Neuanlagen. Von den 884 Geboten für Bestandsanlagen waren dagegen nur 262 erfolgreich. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 11,57 Cent/kWh bis 18,98 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 18,28 ct/kWh. In der Vorrunde hatte er noch 18,92 Cent/kWh betragen (230612) . "An den sinkenden Werten lässt sich der steigende Wettbewerb ablesen", bemerkte dazu die Bundesnetzagentur. "Durch die zukünftig sinkenden Gebotsvolumina dürfte sich der Wettbewerbsdruck noch verstärken."
Bei den Ausschreibungen für Biomasse wird die Südregion (231013) bevorzugt bezuschlagt und die Hälfte der ausgeschriebenen Menge an dortige Projekte vergeben. Diese bevorzugte Zuschlagsmenge konnte in diesem Gebotstermin erneut vollständig ausgeschöpft werden. Regional betrachtet ging ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (93 MW, 99 Zuschläge). Es folgten Standorte in Baden-Württemberg (50 MW, 49 Zuschläge), Schleswig-Holstein (44 MW, 34 Zuschläge) und Niedersachsen (32 MW, 29 Zuschläge).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen wird am 1. April 2024 durchgeführt.
Gemäß § 28c des EEG sinkt
dann die jährliche Ausschreibungsmenge von 600 auf 500 MW. Ab 2025 beträgt
sie nur noch 400 MW und von 2026 bis 2028 jeweils 300 MW.
zu den bisherigen Ausschreibungen für Biomasse