November 2023

231112

ENERGIE-CHRONIK


RWE verzichtet auf Klage wegen des niederländischen Kohleausstiegs

Der RWE-Konzern zieht die Klage gegen die Niederlande zurück, die er im Februar 2021 beim Washingtoner Schiedsgericht ICSID eingereicht hat. Dies wurde Anfang November aus einem Schreiben bekannt, das der niederländische Wirtschafts- und Energieminister Rob Jetten an die Zweite Kammer in Den Haag richtete. RWE hatte vom niederländischen Staat Schadensersatz verlangt, weil dieser im Jahr 2019 die entschädigungslose Beendigung der Kohleverstromung bis 2030 beschloss. RWE muss deshalb sein Steinkohlekraftwerk Eemshaven, das 2015 in Betrieb ging, vor Ablauf der technisch möglichen Betriebsdauer ohne Ausgleichszahlung stilllegen (210207).

Uniper-Klage wurde schon im März zurückgezogen

Zwei Monate nach RWE hatte auch der Uniper-Konzern das Washingtoner Schiedsgericht angerufen, um für sein niederländisches Kohlekraftwerk Maasvlakte eine Entschädigung zu erstreiten (210409). Hier wurde der Rückzug der Klage bereits im Sommer vorigen Jahres beschlossen, als die Bundesregierung mit dem damaligen Uniper-Eigentümer Fortum über die Rettung des schwer angeschlagenen Konzerns verhandelte und dies zur Auflage machte (220702). Es dauerte indessen bis März dieses Jahres, ehe das inzwischen bundeseigene Unternehmen den Verzicht formell erklärte und das ICSID-Schiedsverfahren eingestellt wurde.

Wie aus dem Schreiben des Ministers Jetten hervorgeht, erklärte sich RWE am 16. Oktober zum Rückzug der Klage bereit. Die niederländische Regierung habe ihrerseits der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, aber beantragt, dass RWE die Kosten des Verfahrens übernimmt. Im ICSID-Register wurde das Verfahren im November noch immer unter "anhängige Klagen" geführt, war aber mit einem vom 8. 11. datierten Vermerk versehen: "Die beklagte Partei reicht einen Kostenvoranschlag ein."

 

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