September 2024 |
240911 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung hat die Treuhandverwaltung für die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) bis zum 10. März 2025 verlängert. Damit unterliegen die jeweiligen Rosneft-Anteile an den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg) weiterhin der Kontrolle der Bundesnetzagentur. Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und ist damit eines der größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium am 2. September weiter mitteilte, hat der vom Kreml dirigierte Konzern mittlerweile "glaubhaft dargelegt, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv betrieben wird und dieser bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden soll". Öffentliche Stellungnahmen potentieller Käufer und Gespräche der Bundesregierung würden diese Aussage unterstützen. Ein solcher Verkauf sei "der rechtssicherste und damit auch schnellste Weg, um Investitionen in die deutschen Raffinerien zu ermöglichen und so diese Standorte zu sichern". Er sei möglich geworden, weil Rosneft seine Klagen gegen die Treuhandanordnungen weiterhin ruhend gestellt habe. Dadurch werde dem "grundsätzlich immer bestehenden rechtlichen Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirksam begegnet".
Das Bundeswirtschaftsministerium begründet die Verlängerung der Treuhandverwaltung mit deren Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien. Die damit verbundene Versorgungssicherheit sei gefährdet, "da wichtige Geschäftspartner wie z.B. Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde". Zum Verständnis dieser stark verkürzten Begründung muss man wissen, dass Deutschland im Juni 2022 im Rahmen des sechsten EU-Sanktionspakets gegen Russland einem Embargo der durch Polen nach Schwedt führenden Öl-Pipeline zugestimmt hat (220604). Falls die Kontrolle der drei Raffinerien an den russischen Mutterkonzern zurückfallen würde, hätte der Kreml deshalb die Möglichkeit, deren Ersatzversorgung durch andere Lieferanten zu sabotieren, um die Aufhebung des Öl-Embargos zu erpressen. Zumindest könnte er die Versorgungssicherheit mit Kraftstoffen in Deutschland empfindlich stören.
Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), das infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine im April 2023 vom Bundestag in einer neuen Fassung beschlossen wurde (230407). Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, um eine sonst drohende Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit abzuwenden.
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