November 2025

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ENERGIE-CHRONIK


Gasspeicherumlage entfällt für alle Endkunden ab 2026

Der Bundestag beschloss am 6. November die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die am 1. Oktober 2022 eingeführt wurde. Die Umlage diente dazu, die zusätzlichen Kosten zu finanzieren, die nach dem russischen Überfall auf die Ukraine durch das "Gasspeichergesetz" (220504) und dessen nochmalige Verschärfung (220708) entstanden. Aktuell beträgt sie 0,289 Cent pro Kilowattstunde. Damit macht sie bei Kleinkunden etwa 2,4 Prozent und bei industriellen Großkunden rund 5 Prozent des Gaspreises aus. Durch den Wegfall werden Haushalte und kleinere Betriebe um rund eine Milliarde Euro entlastet, während für Großkunden die Einsparung doppelt so hoch ausfällt.

Drei-Milliarden-Defizit auf dem Umlage-Konto wird mit Geldern aus dem Klimafonds gelöscht

Diese Gasspeicherumlage wird nun ab 1. Januar 2026 für sämtliche Endkunden nicht mehr erhoben. Stattdessen überträgt das jetzt beschlossene "Vierte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes" in § 35f die Finanzierung ab 2026 der Bundesregierung. Ende Juni steckte das Umlage-Konto noch mit 4.056.811.000 Euro in den roten Zahlen. Bis zum Jahresende wird das Defizit voraussichtlich auf 3,4 bis 3 Milliarden Euro abgeschmolzen sein. Dieser Fehlbetrag soll mit einer entsprechenden Zahlung aus dem "Klima- und Transformationsfonds" vorzeitig und komplett beseitigt werden. Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass infolge der veränderten Bedingungen am Gasmarkt bis auf weiteres keine neuen Belastungen durch die Gasspeicherumlage zu erwarten sind.

Bei Bedarf können die Endkunden jederzeit wieder belastet werden

Eine Verordnungsermächtigung in § 35h lässt vorsichtshalber aber doch die Möglichkeit offen, die Endkunden wieder mit der Finanzierung zu belasten. Demnach könnten die anfallenden Kosten, anstatt von der Bundesregierung erstattet zu werden, von den Marktgebietsverantwortlichen "abweichend von § 35f diskriminierungsfrei und in einem transparenten Verfahren ganz oder teilweise auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zwingend erforderlich ist". Damit wäre die bisherige Verfahrensweise wieder hergestellt, bei der die Bilanzkreisverantwortlichen die Gasspeicherumlage in die Netzkosten eingehen lassen und mit der Gasrechnung an die Endkunden weiterreichen.

Kostenübernahme durch den Bund gilt nur bis Ende 2027

Genau genommen wird die Gasspeicherumlage also nicht abgeschafft. Vielmehr wird ihre Finanzierung der Bundesregierung übertragen, in deren Ermessen es steht, damit wieder die Endkunden zu belasten oder eine andere Lösung zu finden, falls doch größere Kosten entstehen sollten. Der § 35f, der die Kosten der Bundesregierung überträgt, ist gemäß § 35i ohnehin nur bis 31. Dezember 2027 anzuwenden. Die übrigen Neuregelungen gelten bis zum Ablauf des 31. März 2027. Das ist jener Termin, zu dem gemäß den Paragraphen 35e und 35g der bisherigen Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes die Gasspeicherumlage ausgelaufen wäre.

Da sich mit dem Rückgang der Gaspreise auch der Aufwand für die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher verringert, hätte diese Zeitspanne bis zum Auslaufen wohl ausgereicht, um die roten Zahlen auf dem Umlage-Konto zu tilgen. Ende Juni betrug dieses Defizit exakt 4.056.811.000 Euro. Bis zum Jahresende wären es voraussichtlich nur noch 3,4 bis 3 Milliarden Euro gewesen.

Im November waren die deutschen Gasspeicher um gut ein Fünftel weniger gefüllt als im Vorjahr

Wenn die Bundesregierung jetzt mit einem tiefen Griff in den Klima- und Transformationsfonds das noch verbliebene Drei-Milliarden-Defizit vorzeitig löscht, geschieht dies in der Erwartung, dass bis auf weiteres keine neuen Kosten entstehen, weil staatliche Anweisungen zur ausreichenden Befüllung der Speicher nicht mehr nötig sind. Ob der Markt tatsächlich alles befriedigend regelt, wird sich aber erst noch zeigen müssen. Vorerst bleibt festzustellen, dass die deutschen Gasspeicher am 20. November nur zu 72,5 Prozent gefüllt waren, gegenüber 93,97 Prozent zum selben Datum des Vorjahrs. Von 2017 bis 2021– also vor dem russischen Überfall auf die Ukraine – waren es an diesem Tag durchschnittlich 87,4 Prozent.

Ursprünglich sollte die Gasspeicherumlage zusammen mit der "Gasbeschaffungsumlage" in Kraft treten

Die Gasspeicherumlage war ursprünglich als Ergänzung zur "Gasbeschaffungsumlage" gedacht, mit der die Ampel-Regierung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine die enorm gestiegenen Importpreise für Gas auffangen wollte. Mit 0,059 Cent pro Kilowattstunde war sie jedoch vierzig Mal geringer als die 2,419 Cent pro Kilowattstunde für die Beschaffungsumlage (220804). Beide Umlagen sollten mit Beginn des neuen Gasjahres am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Die geplante Abwälzung der enorm erhöhten Beschaffungskosten auf die Gaskunden erwies sich aber bald als politischer Irrweg durch ein energiewirtschaftliches Gelände, auf dem es bis dahin an Überblick und ausreichenden Informationen fehlte (220803). Die Gasbeschaffungsumlage wurde deshalb kurz vor ihrem Inkrafttreten von der Bundesregierung gestoppt und durch das neue Konzept einer staatlich subventionierten Deckelung der Strom- und Gaspreise ersetzt (220904).

Am 1. Oktober 2022 trat deshalb nur die Gasspeicherumlage in Kraft. Anstelle der mißratenen Gasbeschaffungsumlage beschloß der Bundestag nun die sogenannten Energiepreisbremsen, die den Strom-, Gas- und Fernwärmekunden rückwirkend ab Januar 2022 gedeckelte Preise bescherten (221203). Diese waren zwar höher als zuvor, aber bei weitem nicht so belastend, wie sich die Gasbeschaffungsumlage ausgewirkt hätte.

 

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