September 2022

220904

ENERGIE-CHRONIK


 


Die geplante Gasumlage entfällt. Soweit Versorger bereits entsprechende Preisaufschläge geltend gemacht hätten, würden diese zurückgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (links) bei der Pressekonferenz, auf der er gemeinsam mit Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie dem an Corona erkrankten und deshalb per Video zugeschalteten Bundeskanzler Olaf Scholz den neuen "wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs" vorstellte.

Strom- und Gaspreise werden gedeckelt – Gasumlage entfällt

Kurz vor dem ursprünglich geplanten Inkrafttreten der Gasumlage am 1. Oktober (220804) hat die Bundesregierung am 29. September nochmals umgesteuert und einen "wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs" beschlossen, weil sich die Situation infolge der russischen Annektierung von besetzten Gebieten der Ukraine (220901) sowie der Sprengung aller vier Leitungen der beiden Ostsee-Gaspipelines (220902) weiter verschärft hat. "In den letzten Wochen hat sich die Lage dramatisch zugespitzt", heißt es in einem dazu veröffentlichten Eckpunktepapier. "Russland kämpft nicht nur einen militärischen Krieg in der Ukraine, Russland nutzt auch Energie als Waffe." Mit den Sabotageanschlägen auf die Gaspipelines in der Ostsee sei eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Ab jetzt könne mit Gaslieferungen aus Russland überhaupt nicht mehr gerechnet werden. Die neue Lage erfordere eine konsequente Antwort. Deshalb werde die Bundesregierung neben der bereits geplanten Strompreisbremse auch eine Gaspreisbremse einführen und für diesen "Abwehrschirm" umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die geplante Gasumlage entfällt. Soweit Versorger bereits entsprechende Preisaufschläge geltend gemacht hätten, würden diese zurückgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei der Pressekonferenz, auf der er gemeinsam mit Bundesfinanzminister Christian Lindner und dem per Video zugeschalteten Bundeskanzler Olaf Scholz den neuen "wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs" vorstellte.

Strompreisbremse wird mit abgeschöpften Zufallsgewinnen der Nicht-Gaskraftwerke finanziert

Mit der Einführung einer Strompreisbremse soll die verhängnisvolle Kopplung der Börsenstrompreise an den Gaspreis, die sich aus dem gegenwärtigen Design des europäischen Strommarktes ergibt (220905, 220408), zwar nicht grundlegend beseitigt, aber wenigstens kompensiert werden. Dies geschieht konsequenterweise durch Abschöpfung der Zufallsgewinne, die alle Stromproduzenten haben, deren Erzeugungskosten unter denen von Gaskraftwerken liegen. "Weil Gas aktuell den Preis setzt und weil dieser gerade so hoch ist, erzielen die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke Zufallsgewinne", wird in dem Papier festgestellt. Diese Zufallsgewinne würden nun genutzt, "damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen stärker von den günstigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien und der übrigen Stromerzeuger profitieren und dies auf ihrer Stromrechnung sehen".

Konkret soll die Strompreisbremse so aussehen, dass für Normalverbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein noch nicht näher bestimmter Basisverbrauch subventioniert wird. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis zugrundegelegt. So würden die Verbraucher entlastet und zugleich ein Anreiz zur Senkung des Verbrauchs geschaffen. "Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln." Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, würden in ähnlicher Weise entlastet, wobei ihnen aber jeweils "ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird".

Gaspreisbremse soll Belastungen für Verbraucher und Unternehmen "abfedern"

Die Gaspreisbremse soll "schnellstmöglich" eingeführt und konkretisiert werden, nachdem die Experten-Kommission "Gas- und Wärme" bis Mitte Oktober einen Bericht mit entsprechenden Vorschlägen vorgelegt hat. Vorläufig sind die Angaben dazu sehr vage: Sie soll "die Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern und eine "temporäre Maßnahme" sein, um zumindest für einen Teil des Verbrauchs die Preise auf ein Niveau zu senken, "welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt". Zugleich sollen "Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben". Vermutlich wird die "Abfederung" wie bei der Strompreisbremse im wesentlichen auf die Subventionierung eines Basisverbrauchs hinauslaufen.

Reduzierte Mehrwertsteuer für Gas bleibt und wird auf Fernwärme ausgedehnt

Bei der Senkung der Mehrwertsteuer für Gas auf sieben Prozent bis zum Frühjahr 2024 bleibt es, obwohl sie ursprünglich als Ausgleich für die nun entfallende Gasumlage gedacht war (220804). Der Bundestag billigt diese Maßnahme am 30. September, wobei sie auch noch auf die Fernwärme ausgedehnt wurde.

 

Links (intern)

zur Strompreisbremse

zur Gasumlage, die durch die neue Gaspreisbremse ersetzt wird