April 2012 |
120407 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Rückstellungen der KKW-Betreiber für die Beseitigung der Kernkraftwerke sind nicht insolvenzsicher und reichen vermutlich auch nicht aus. Mit dieser Begründung verlangte die Umweltorganisation Greenpeace am 11. April die Einbringung dieser Rücklagen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds. Sie stützte sich dabei auf eine Studie, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in ihrem Auftrag erstellte. Demnach reichen die derzeitigen Rückstellungen in Höhe von rund 33 Milliarden Euro nicht aus, um die Kosten für Beseitigung der Kernkraftwerke und Entsorgung des dabei anfallenden radioaktiven Mülls zu decken. Stattdessen müßten rund 44 Milliarden Euro veranschlagt werden. Ungünstigenfalls sei sogar mit 60 Milliarden Euro zu rechnen.
Die Fraktion der Grünen hatte bereits im vorigen Jahr zu dieser Problematik eine Kleine Anfrage im Bundestag eingebracht. In ihrer Antwort vom 23. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7777) räumte die Bundesregierung ein, daß das Atomgesetz "keinen konkreten Zeitpunkt oder Zeitrahmen zur Durchführung einer Stilllegung oder eines Abbaus eines Kernkraftwerks" vorschreibt. Es enthalte auch keine Verpflichtung zum Abbau bis zur" grünen Wiese". Vielmehr seien nach § 7 Abs. 3 AtG der Abbau oder der sichere Einschluß der KKW "gleichwertige Stillegungsstrategien".
Die Bundesregierung bejahte ferner grundsätzlich das Insolvenzrisiko: "Für Insolvenzen von Betreiberunternehmen oder deren Muttergesellschaften gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen." Bei Insolvenz einer KKW-Betreibergesellschaft müßten allerdings auch die mit ihr verbundenen Unternehmen für die Stilllegungs- und Entsorgungsverpflichtungen einstehen. Die vier KKW-Betreiber hätten nämlich ihren Solidarvertrag, mit dem sie sich 2001 zur Erbringung der vom Atomgesetz in § 14 verlangten Deckungsvorsorge verpflichteten und der bis April 2012 befristet war, bis 27. April 2022 verlängert. In diesem Solidarvertrag verpflichten sie sich auch, Ergebnisabführungsverträge, Beherrschungsverträge oder "harte" Patronatserklärungen in Bezug auf diejenigen Kernkraftwerke abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten, für die sie die Muttergesellschaften sind. Laut Auskunft der Bunderegierung müssen die Energieunternehmen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall deshalb "derzeit" auch auf Konzernebene für die Verpflichtungen der ihnen zugeordneten Kernkraftwerksbetreibergesellschaften haften.