Oktober 2014 |
141013 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die von den KKW-Betreibergesellschaften gebildeten Entsorgungs-Rücklagen so abzusichern, daß die Mutterkonzerne auch bei einer Insolvenz der Betreibergesellschaften voll und zeitlich unbegrenzt für alle Entsorgungskosten aufkommen müssen. Ferner soll die Bundesregierung prüfen, ob die vorhandenen Nuklearrückstellungen überhaupt ausreichend sind und gegebenenfalls eine Erhöhung veranlassen. In der am 10. Oktober gefaßten Entschließung kritisieren die Bundesländer ferner die bisher mangelnde Transparenz der Rückstellungen. Sie verlangen eine "kernkraftwerksscharfe Bilanzierung" sowie eine Differenzierung der Rückstellungen nach den unterschiedlichen Verpflichtungen.
Die Entschließung war von den rot-grün regierten Ländern Hessen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eingebracht worden. Sie stand eigentlich schon am 19. September auf der Tagesordnung, wurde aber auf Betreiben Nordrhein-Westfalens kurzfristig abgesetzt (140904). Die Antragsteller waren indessen nicht bereit, eine längere Vertagung hinzunehmen. Sie sorgten umgehend dafür, daß der Text unverändert auf die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung gesetzt und so im zweiten Anlauf gebilligt wurde.
Die grünen Umweltminister von Hessen und Schleswig-Holstein führten die Absetzung auf den Druck der Energiekonzerne E.ON und RWE zurück, die beide in Nordrhein-Westfalen angesiedelt und politisch gut vernetzt sind. In einer Mitteilung ihrer Hauses erklärte die hessische Umweltministerin Priska Hinz: "Nachdem eine Mehrheit für den Antrag absehbar war, hat NRW heute, offensichtlich auf Intervention der Ministerpräsidentin, einen Antrag zur Vertagung eingebracht und dann gegen den eigenen Antrag gestimmt. Das ist ein fragwürdiges und mehr als ungewöhnliches Vorgehen. Düsseldorf hat sich heute zum Cheflobbyist der Atomindustrie erhoben."
In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (8.10.) machte der schleswig-holsteinische Umweltminister Robert Habeck "die SPD-Seite" der rot-grünen Landesregierung von Hannelore Kraft verantwortlich. Diese habe eine Mehrheit für die Vertagung des Antrags organisiert, dem sie vorher in Ausschüssen selber zugestimmt habe. Ein solches Vorgehen könne nur als "rüdes Foul" und "absolute Blutgrätsche" bezeichnet werden.