März 2021

210301

ENERGIE-CHRONIK


 

Die Anfang 2011 in Kraft getretene Aufstockung der Reststrommengen für alle 17 deutschen Kernkraftwerke hätte die in zehn Jahren erzielten Fortschritte beim Atomausstieg komplett zunichte gemacht. Nur zweieinhalb Monate später sorgte aber die Katastrophe von Fukushima dafür, dass dieses Geschenk an die KKW-Betreiber der schwarz-gelben Koalition wie ein Mühlstein am Hals hing und sie es kurzerhand wieder rückgängig machte. Die Laufzeitenverlängerung hatte deshalb keinerlei Auswirkungen auf die Abarbeitung der Reststrommengen, die schon zu fast zwei Dritteln vollzogen war. Nach ihrer Abschaffung kam es aber nicht zu einer Beschleunigung des Atomausstiegs, wie es üblicherweise dargestellt wird, sondern zu einer erheblichen Verzögerung bei der Abarbeitung des restlichen Drittels. Schuld daran waren ausgerechnet jene Zutaten im neu gefassten Atomgesetz, mit denen die schwarz-gelbe Regierung einen besonders radikalen und raschen Ausstieg suggerieren wollte. Das starrsinnige Festhalten an dieser Mogelpackung ist auch der Grund, weshalb nun die Steuerzahler für 2,4 Milliarden Euro staatliche Zahlungen an die KKW-Betreiber aufkommen müssen.

Mängel im Atomgesetz bescheren KKW-Betreibern 2,43 Milliarden Euro Abfindung

Den Konflikt um die Mängel im Atomgesetz, die das Bundesverfassungsgericht zweimal beanstandet hat, will die Bundesregierung nun endgültig auf Kosten des Steuerzahlers lösen: Wie sie am 5. März mitteilte, wird sie den vier KKW-Betreibern Vattenfall, E.ON, RWE und EnBW eine Abfindung von insgesamt 2,43 Milliarden Euro zahlen. Als Gegenleistung verzichten die vier Konzerne auf alle anhängigen Klagen sowie auf die Einlegung neuer Rechtsmittel. Dazu gehört auch das Verfahren, das der Vattenfall-Konzern vor zehn Jahren beim Schiedsgericht der Weltbank in Washington (ICSID) angestrengt hat und in dem bis heute keine Entscheidung ergangen ist.

Die Bundesregierung umgeht auf diese Weise das Risiko, mit einer Änderung des Atomgesetzes erneut Schiffbruch zu erleiden, wie das schon zweimal der Fall war, nachdem die KKW-Betreiber gegen die 2011 und 2018 erfolgten Novellierungen geklagt hatten. Das vereinbarte Geschäft muss jetzt noch in die Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gebracht und von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, bevor es wirksam werden kann. Außerdem soll der Vertrag noch dem Bundestag vorgelegt werden, wo ihm zumindest die Zustimmung der beiden Regierungsfraktionen sicher sein dürfte. Indessen gibt es mehr als genug Kritikpunkte. Vor allem entspricht die Abfindung, die der Bund für die nicht abgearbeiteten Reststrommengen pro Megawattstunde zahlt, keineswegs dem Marktwert, sondern ist um mehr als das Doppelte überhöht. Außerdem sind die Reststrommengen, die der Vereinbarung zugrunde liegen, größer als technisch notwendig wäre.

Nicht abgearbeitete Reststrommengen werden mit 2.285.000.000 Euro entschädigt

Die Bundesministerien für Umwelt, Finanzen und Wirtschaft veröffentlichten eine gemeinsame Mitteilung zu den "wesentlichen Ergebnissen der Gespräche" mit den vier Energiekonzernen. Demnach entfallen von der vorgesehene Abfindung 2.285.000.000 Euro – das sind 94 Prozent – auf eine angenommene Reststrommenge von insgesamt 74,2 Terawattstunden, die nicht mehr abgearbeitet werden kann, wenn Ende 2022 die drei letzten Reaktoren endgültig vom Netz gehen. Bei diesen Reststrommengen handelt es sich ausschließlich um Guthaben von Vattenfall und RWE. Beim Vattenfall-Konzern liegt dies daran, dass er ab 2011 wegen der Sofortstilllegung von acht Kernkraftwerken überhaupt keine Möglichkeit mehr besaß, die ihm zustehenden Kontingente für die Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel selber zu verstromen. Mit insgesamt 48,3 Terawattstunden ist sein Restbestand fast doppelt so hoch wie die 25,9 Terawattstunden, welche die Vereinbarung beim RWE-Konzern unterstellt. Aber auch der Restbestand des RWE-Konzerns ist ausschließlich auf das 1988 stillgelegte KKW Mülheim-Kärlich zurückzuführen, dem bei der Aushandelung des Atomausstiegs vor zwanzig Jahren sozusagen posthum 107.250 Gigawattstunden zugesprochen wurden. Bis zum Jahresende 2020 sind von diesem fiktiven Kontingent erst zwei Drittel in anderen Reaktoren verstromt werden.

Für "frustrierte Investitionen" gibt es zusätzlich 276 Millionen Euro

Mit dem Rest von 142,5 Millionen Euro erkauft sich die Bundesregierung den Verzicht auf Schadenersatzansprüche, welche die Atomkonzerne zumindest theoretisch für "frustrierte Investitionen" geltend machen könnten, die sie ausschließlich im Vertrauen auf die Dauerhaftigkeit der Anfang 2011 in Kraft getretenen Laufzeitverlängerung für alle deutschen Kernkraftwerke getätigt haben, die kurz danach wieder rückgängig gemacht wurde. An der Stichhaltigkeit dieser Forderungen hat es schon immer erhebliche Zweifel gegeben. Zuletzt hatten die KKW-Betreiber 276 Millionen Euro verlangt (191002). Nun begnügen sie sich mit gut der Hälfte dieser Summe, brauchen dafür aber auch keine detaillierten Nachweise mehr erbringen. Der größte Teil entfällt mit 80 Millionen auf die EnBW, gefolgt von 42,5 Millionen für E.ON und 20 Millionen für RWE.

RWE bekommt insgesamt 880.398.000 Euro und Vattenfall 1.606.000.000 Euro

Die Vereinbarung sieht eine überaus großzügige Abfindung von 33,22 Euro pro nicht abgearbeitete Megawattstunde vor. Für RWE ergibt das bei angenommenen 25,9 Terawattstunden die Summe von 860.398.000 Euro. Zuzüglich der 20 Millionen für "frustrierte Investitionen" sind das 880.398.000 Euro. Bei Vattenfall beträgt die Reststrommenge aus den beiden KKW Krümmel und Brunsbüttel insgesamt 48,3 Terawattstunden. Davon bekommt der Konzern 35,3 Terawattstunden direkt mit 33,22 Euro vergütet, was 1.172.666.000 Euro ergibt. Für den Rest von 13 Terawattstunden gilt eine Sonderregelung, die Vattenfall weitere 432 Millionen einbringt. Und zwar übernimmt diese der E.ON-Konzern, dessen Kernkraftwerke bei der Festlegung der Abschalttermine unverhältnismäßig große Zeitfenster bekamen und die aus diesem Grund sogar unter einem Mangel an Reststrommengen leiden. Um seine Reaktoren dennoch so lange wie nur möglich am Netz belassen zu können, hat E.ON deshalb seit Juli 2019 bereits fünfmal Reststrommengen aus dem Vattenfall-Kontingent für Krümmel erworben und insgesamt 29 Terawattstunden auf seine Kernkraftwerke Grohnde, Brokdorf und Isar 2 übertragen lassen.

Reststrommengen-Übertragungen von Vattenfall auf E.ON werden neu geregelt

Wegen des Kaufpreises für diese Krümmel-Reststrommengen kam es damals zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien. Dabei war von 27,80 Euro pro Megawattstunde die Rede, die E.ON für die erste Übertragung von 10 Terawatt auf Grohnde im Juli 2019 an die Krümmel-Betreibergesellschaft zahlen musste. Von diesen 278 Millionen Euro bekam Vattenfall allerdings nur die Hälfte, während die andere Hälfte über die gemeinsame Betreibergesellschaft an den 50-prozentigen Miteigentümer E.ON zurückfloss (190907). Der ministeriellen Verlautbarung zufolge werden nun alle schon erfolgten "entgeltlichen Strommengenübertragungen" von Krümmel auf E.ON-Kraftwerke "wirtschaftlich rückabgewickelt". Stattdessen werden die bei den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel im Jahr 2011noch vorhandenen Reststrommengen – das waren genau 99.244,78 Gigawattstunden – zwischen den beiden Eigentümern E.ON und Vattenfall "gemäß ihren Gesellschaftsanteilen aufgeteilt und ihnen im gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnis kostenfrei zur freien Verfügung gestellt". Da E.ON an Krümmel (88245,11 GWh) zur Hälfte und an Brunsbüttel (10.999,67 GWh) zu einem Drittel beteiligt ist, kann somit Vattenfall eine Reststrommenge von 51.456 GWh und E.ON von 47.789 GWh beanspruchen.

Das Endergebnis sieht dann gemäß der Mitteilung so aus: E.ON erwirbt von Vattenfall die 13 Terawattstunden zum Preis von 33,22 Euro pro Megawattstunde, zahlt dafür aber nur 13,92 Euro, während der Bund den größeren Teil des Restbetrags in Höhe von 19,30 Euro übernimmt. Vattenfall erhält so insgesamt 1.606 Millionen Euro, weil sich die Ausgleichszahlungen durch den Bund auf 1.425 Millionen erhöhen und außerdem der von E.ON zu zahlende Kaufpreis von 181 Millionen für die 13 Terawattstunden hinzukommt.

EnBW weiß noch nicht, ob sie zusätzlich 2 TWh von Vattenfall verstromen kann

Ferner will die Bundesregierung "prüfen", ob die EnBW "gegen Ende 2022" bis zu 2 Terawattstunden aus dem Vattenfall-Kontingent zum Preis von 13,92 Euro Pro Megawattstunde erwerben könnte. Vattenfall habe dazu grundsätzlich seine Bereitschaft erklärt, heißt es in der Verlautbarung. Das lässt darauf schließen, dass es auf Seiten der EnBW noch klemmt. Das dürfte weniger am Preis liegen, der durchaus attraktiv ist. Die EnBW zögert vielmehr, weil ihr letzter verbliebener Reaktor Neckarwestheim 2 zum Jahresende 2020 nur noch über eine Reststrommenge von 1.8163,63 TWh verfügte und zusätzlich 1,67 Terawattstunden aus der Hinterlassenschaft des Kernkraftwerks Philippsburg abarbeiten muss. Bei einer Jahresproduktion von zuletzt 1.0415,99 Gigawattstunden bleibt da günstigstenfalls noch ein Spielraum von 2,66 Terawattstunden. Ob die EnBW auf das vergleichsweise günstige Angebot eingeht, wird sie deshalb wohl erst entscheiden, wenn sie sicher sein kann, die 2 Terawattstunden auch abarbeiten zu können. Wenn sie rechtzeitig zusagt, würde das "die Kosten des Bundes um bis zu ca. 28 Mio. Euro verringern" – und zwar deshalb, weil der Bund dann Vattenfall für diese Strommenge pro Megawattstunde nur noch 19,30 statt 33,22 Euro zahlen müsste.

Bundesregierung zahlt Vattenfall und RWE mehr als das Doppelte des Marktwerts

An den überhöhten Gesamtkosten der Vereinbarung würde diese Einsparung allerdings auch nicht viel ändern. Immerhin macht sie deutlich, dass die Vattenfall und RWE gewährten Zahlungen mehr als doppelt so hoch sind als einem marktgerechten Preis entspräche. Im konkreten Fall wären der angemessene Preis die 13,92 Euro/MWh, mit denen die EnBW bewogen werden soll, ihre voraussichtlich verbleibende Restkapazität in Neckarwestheim zu nutzen. Die 19,30 Euro/MWh, die der Bund dabei einspart, sind dagegen der um knapp 140 Prozent überhöhte Betrag, den im Normalfall die beiden Konzerne Vattenfall und RWE bekommen. Übrigens ist der Preis, den die EnBW zahlen soll, genauso hoch wie der faktische Kaufpreis, um den sich Vattenfall und E.ON seinerzeit vor Gericht gestritten haben. Außerdem ging die Bundesregierung einst selber davon aus, dass die Haushaltsbelastungen durch die Ausgleichszahlungen "wahrscheinlich insgesamt im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen werden" (180501). Das wäre in jedem Fall weniger als die Hälfte des jetzt vereinbarten Betrags gewesen.

Ein krasser Fall von Politikversagen, an dem sowohl Regierung als auch Opposition beteiligt waren

In seiner ursprünglichen Fassung sah das Atomgesetz eine kontinuierliche Abarbeitung der Reststrommengen von insgesamt 2326 Terawattstunden vor, die bei den Verhandlungen über den Atomkonsens in den Jahren 2000/2001 für die damals noch 17 deutschen Kernkraftwerke vereinbart wurden (010602). Hätte man es dabei belassen und sich 2011 darauf beschränkt, die Laufzeiten-Verlängerung wieder rückgängig zu machen, wären die letzten Kernkraftwerke längst abgeschaltet worden. Auch unter eher ungünstigen Umständen – bei einer nur konzerninternen Übertragung von Reststrommengen – wäre bis 2018 endgültig Schluss gewesen. Aber genau das geschah nicht, weil der schwarz-gelben Koalition die Angst vor weiteren Wahlergebnissen wie in Baden-Württemberg im Nacken saß. Sie hat deshalb ihre Re-Revision des Atomgesetzes mit populistischen Zutaten gewürzt, die scheinbar einen besonders schnellen Ausstieg aus der Kernenergie bewirkten, ihn aber tatsächlich behinderten und verlangsamten.

Der erste große Hemmschuh war die sofortige Stilllegung von acht Kernkraftwerken, die damit nicht mehr für die Abarbeitung ihrer eigenen wie der anderen verbliebenen Reststrommengen zur Verfügung standen. Verstärkt wurde dieser Effekt noch durch die festen Abschalttermine, die für die verbliebenen sieben Reaktoren eingeführt wurden. Mit ihrer willkürlichen Setzung verknappten sie ab 2015 zusätzlich die Kapazitäten zur Abarbeitung sämtliche Reststrommengen (110601). Die vernünftigste Lösung wäre deshalb gewesen, wenigstens diese Abschalttermine nachträglich zu streichen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2016 klargestellt hatte, dass die verfassungsrechtlich vorrangige Reststrommengen-Regelung nicht einfach ausgehebelt werden kann und die Abschalttermine deshalb zu Schadensersatzansprüchen der KKW-Betreiber in Milliardenhöhe führen müssen (161201). Hätte man diese Streichung zügig vorgenommen, wären überhaupt keine Entschädigungsansprüche entstanden und die letzten Kernkraftwerke sogar noch vor dem 31. Dezember 2022 vom Netz gegangen.

Dazu wollte sich aber weder die schwarz-rote Bundesregierung noch die Mehrheit der Oppositionsparteien im Bundestag bereitfinden. Stattdessen wurden die gesetzgeberischen Weichen erneut in die falsche Richtung gestellt und mit einer Entschädigungsregelung für die nicht abgearbeiteten Reststrommengen verbunden (siehe 180501 und Hintergrund, Mai 2018). Aufgrund einer weiteren Klage des Vattenfall-Konzerns hat dann das Bundesverfassungsgericht aber auch diese Entschädigungsregelung als verfassungswidrig verworfen und außerdem die gesamte Novellierung schon aus formalen Gründen für ungültig erklärt (siehe 201101und Hintergrund, November 2020).

Vattenfall begnügt sich jetzt mit einem knappen Viertel seiner Forderung vor dem Schiedsgericht

Die Bundesregierung hat sich so in eine Sackgasse manövriert, aus der sie sich nun sozusagen mit dem Helikopter befreit: Sie belässt es erst einmal bei der verkorksten Gesetzeslage und schließt stattdessen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den KKW-Betreibern, die sich gegen Zahlung einer zehnstelligen Summe verpflichten, auf alle einschlägigen Klagen zu verzichten. Nebenbei erledigt sich so auch noch die Vattenfall-Klage vor dem Schiedsgericht in Washington. Dort hat der schwedische Staatskonzern mehr als sechs Milliarden Euro wegen der erzwungenen Stilllegung seiner beiden Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel verlangt. Nun begnügt er sich mit einem knappen Viertel dieser Summe und ist damit noch immer sehr gut bedient. Die auf die Bundesregierung entfallenden Prozesskosten, die zuletzt mit rund 22 Millionen Euro beziffert wurden (200915), bleiben aber ebenfalls am deutschen Steuerzahler hängen.

Kontrahierte Reststrommenge ist höher als technisch möglich wäre

Die in der Vereinbarung kontrahierte Reststrommenge von 74.200 Gigawattstunden ist um 8.510 GWh höher als sie bei restloser Nutzung der bis Ende 2022 noch am Netz befindlichen Kapazitäten ausfallen würde. Dies ergibt sich aus der letzten Jahresmeldung, die das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit veröffentlichte: Mit Stand vom 31. Dezember 2020 hatten die sechs noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke im vergangenen Jahr insgesamt 60.918,12 GWh abgearbeitet. Dies dürfte ihnen auch 2021 möglich sein, da Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf erst am 31. Dezember 2021 abgeschaltet werden. Hinzu kommen im folgenden Jahr noch 32.283,26 GWh der drei letzten Reaktoren Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Somit beträgt die restliche Abarbeitungs-Kapazität bis zum 31. Dezember 2022 rund 93.201 GWh, wenn man sie auf Basis der Jahreserzeugung von 2020 hochrechnet.

Demgegenüber waren Ende 2020 insgesamt 158.691,61 GWh Reststrommengen noch nicht abgearbeitet. Davon entfielen 52.329,73 GWh auf die noch am Netz befindlichen Reaktoren. Der Rest von 106.361 GWh – also gut die doppelte Menge – stammte aus Kontingenten der längst stillgelegten Kernkraftwerke Mülheim-Kärlich, Brunsbüttel, Krümmel und Philippsburg. Bei Hochrechnung der 2020 erzielten Ergebnisse und in Anbetracht der bis Ende 2022 verfügbaren Kapazitäten würden also rund 65.490 GWh unverstromt bleiben. – Der Deal zwischen Bundesregierung und KKW-Betreibern schreibt somit eine deutlich höhere Reststrommenge fest als technisch möglich wäre. Dieser Unterschied von 8.510 GWh macht bei der äußerst großzügigen Abfindung mit 33,22 Euro pro Megawattstunde immerhin 283 Millionen Euro aus.

 

Hintergrund

Die Mär vom "beschleunigten Atomausstieg"

(siehe oben)

Die Bundesregierung hat sich mit den vier KKW-Betreibern über die "Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima" geeinigt. So steht es in der gemeinsamen Mitteilung der drei Bundesministerien, und so haben es fast alle Medien nachgeplappert. "Der beschleunigte Atomausstieg schlägt mit zehn Jahren Verzögerung auf den Bundeshaushalt durch", hieß es beispielsweise in der FAZ (5.3.). Und die "Tagesschau" der ARD begann ihre Meldung ebenfalls so: "Bundesregierung und Stromkonzerne haben sich auf eine Entschädigungssumme für den beschleunigten Atomausstieg geeinigt."

Reststrommenge des Jahres 2011 wurde von 800 auf 1011 Terawatt erhöht

Dem Leser oder Hörer wird auf diese Weise suggeriert, dass die Zahlung von 2,4 Milliarden Euro an die KKW-Betreiber die unvermeidliche Begleiterscheinung einer angeblichen Beschleunigung des Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima sei. Eine solche Beschleunigung hat es aber nie gegeben. Vielmehr hat das Tempo, mit dem die deutschen Kernkraftwerke ihre Reststrommengen abarbeiten, seit Fukushima sogar abgenommen. Das kann auch gar nicht anders sein, da die Schnelligkeit des Atomausstiegs von den zur Verfügung stehenden Verstromungskapazitäten abhängt. Diese sind nach Fukushima mutwillig reduziert worden, als man schlagartig gleich acht Kernkraftwerke stilllegte, obwohl deren Reststrommengen von insgesamt 130.943 Gigawattstunden damit nicht aus der Welt waren, sondern unverändert erhalten geblieben sind. Anstatt den Atomausstieg zu beschleunigen, wie es für Unkundige den Anschein hatte und auch haben sollte, wurde er gebremst. Praktisch hat man so die Reststrommenge des Jahres 2011 von 880 auf 2684 Terawatt erhöht. Das reichte vollauf, um die binnen eines Jahrzehnts erzielten Fortschritte beim Ausstieg mehr als rückgängig zu machen. Die gesamte Reststrommenge war nun mit 2684 Terawattstunden sogar noch um 61 Terawattstunden höher als die 2623 TWh, mit denen ab dem Jahr 2000 der Countdown der Restlaufzeiten begonnen hatte. Die sieben Kernkraftwerke, die bis 1980 gebaut wurden, konnten dadurch acht Jahre länger am Netz bleiben, und für die zehn neueren Reaktoren betrug die Laufzeitenverlängerung sogar 14 Jahre.

Abschalttermine behinderten Abarbeitung der Reststrommengen zusätzlich

Einen ähnlichen Effekt hatten die willkürlich gesetzten Termine für die Abschaltung der neun verbliebenen Reaktoren, welche die schwarz-gelbe Koalition ebenfalls 2011 neu einführte. Sie wurden vom Bundesverfassungsgericht zu Recht für unvereinbar mit dem Vorrang der Reststrommengen-Regelung erklärt. Weil aber sowohl Union und SPD als auch Linke, Grüne und FDP geradezu fetischistisch an diesem populistischen Unsinn festhielten, brachten sie das Fass zum Überlaufen. Sie sind nun die aktuelle Ursache dafür, dass die Steuerzahler für immense Zahlungen an die KKW-Betreiber aufkommen müssen. Ohne diese fatalen Schlusstermine wären nicht nur Milliarden gespart worden, sondern auch die letzten Reaktoren früher vom Netz gegangen. Beschleunigt wurde also überhaupt nichts, sondern kräftig verzögert und viel Geld für einen gesetzgeberischen Pfusch verpulvert, der lediglich propagandistischen Zwecken diente.

Hintertür für Rabulisten

Schlicht gelogen ist es allerdings trotzdem nicht, wenn die Regierung listigerweise und ohne nähere Begründung vom "beschleunigten Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima" spricht und alle Welt dies nachplappert. Zur Not könnte sie nämlich tatsächlich eine Begründung liefern, die sogar von zwingender Logik wäre, obwohl sie damit wahrscheinlich erst einmal Verblüffung und dann einen Lacherfolg erzielen würde. Man muss dazu nur den ganzen faulen Zauber vergessen, mit dem sich Union und FDP nach der Katastrophe von Fukushima als besonders radikale Vorkämpfer für Atomausstieg und Energiewende präsentiert haben. Stattdessen braucht man diese Formulierung nur auf einen anderen faulen Zauber zu beziehen: Die enorme Aufstockung der Reststrommengen aller deutschen Kernkraftwerke, die zweieinhalb Monate vor der Katastrophe von Fukushima erfolgte, letztendlich aber nur auf dem Papier stand und die Abarbeitung der Reststrommengen nie beeinflusst hat. Schon ist scheinbar alles im logischen Lot: Niemand wird bestreiten können, dass nach der Beerdigung dieser Eintagsfliege die Rückkehr zur alten Ausstiegsregelung vergleichsweise eine Beschleunigung bedeutete, auch wenn die Abarbeitung der Reststrommengen nun tatsächlich langsamer voranging als in den zehn Jahren zuvor...

Rein gefühlsmäßig ging der Ausstieg für viele tatsächlich schneller voran

So kann man die Dinge eben auch sehen und sich elegant aus der Affäre ziehen, wenn man eigentlich etwas ganz anderes suggerieren möchte. Vermutlich würde die Bundesregierung derart rabulistisch argumentieren, falls jemand mit einer Kleinen Anfrage im Bundestag ganz penibel nachhaken würde, wie sie zu der absurden Behauptung vom beschleunigten Atomausstieg kommt. Im übrigen geht aber gerade sie mit der Mär auf Dummenfang, dass nach Fukushima der Atomausstieg schneller vorangegangen sei als in den zehn Jahren davor. Sie kann sich dabei den Umstand zunutze machen, dass für die große Mehrheit der Bevölkerung – sozusagen gefühlt – der Ausstieg tatsächlich schneller voranging, nachdem Union und FDP ihren bis dahin hartnäckigen Widerstand aufgegeben hatten und beide seitdem ebenfalls viel von der "Energiewende" reden, die früher keinem ihrer Politiker über die Lippen gekommen wäre, weil sie als politischer Kampfbegriff der Grünen galt.

Milliarden-Schaden wäre abwendbar gewesen, wurde aber sehenden Auges in Kauf genommen

Unter dem Neuanstrich blieb freilich die alte Borniertheit erhalten. Das zeigte sich bei der Weigerung, die unsinnigen Abschalttermine zu streichen, obwohl immer klarer wurde, dass sie den Atomausstieg in Wirklichkeit verlangsamten, bis sie dann am 31. Dezember 2022 zwar die Abschaltung der letzten Reaktoren bewirken, aber zu einer erheblichen Belastung der Steuerzahler und zu einem unverdienten Geldsegen für die KKW-Betreiber führen würden. Dieser Milliarden-Schaden wäre vor drei Jahren mit der Streichung der drei letzten Abschalttermine noch abzuwenden gewesen, ohne dass es deshalb zu einer nennenswert längeren Laufzeit der letzten Reaktoren gekommen wäre.

Das Bundesumweltministerium brachte es im Mai 2018 dennoch fertig, die Inkaufnahme dieses Schadens ganz offen zu propagieren: "Der finanzielle Ausgleich ist die einzige Option, die den schnellstmöglichen Atomausstieg gewährleistet und fortführt. Das entspricht dem Grundgedanken des Atomausstiegs von 2011, der parteiübergreifend beschlossen wurde." – Und so beschloss der Gesetzgeber mit parteiübergreifender Unterstützung erneut eine Novellierung des Atomgesetzes, die dann vom Bundesverfassungsgericht erneut als mangelhaft beanstandet wurde (siehe Hintergrund, Mai 2018, und Hintergrund, November 2020).

Regierungsamtliche Kostenschätzung war viel niedriger als die jetzt vereinbarte Zahlung

Gemäß dem neuen § 7f im Atomgesetz sollte sich die Entschädigung nach dem durchschnittlichen Großhandelspreis für Strom richten, der zwischen dem 1. August 2011 und dem 31. Dezember 2022 an der Börse erzielt würde. Sie hätte damit noch deutlich über den 33,22 Euro pro Megawattstunde gelegen, die jetzt vereinbart wurden. Allerdings heißt es dort auch: "Entfallene Betriebsrisiken, Investitionsrisiken und Vermarktungsrisiken sind bei der Bestimmung der Ausgleichshöhe angemessen zu berücksichtigen." Diese vage Einschränkung eröffnete einen breiten Spielraum für kleine oder größere Abstriche. Das Bundesumweltministerium hat bei seiner Prognose offenbar sehr große Abstriche vom voraussichtlichen Großhandelspreis gemacht, denn es sprach davon, dass "die Haushaltausgaben wahrscheinlich insgesamt im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen werden" (180501). An dieser regierungsamtlichen Kostenschätzung muss sich jetzt die überhöhte Abfindung messen lassen, die den KKW-Betreibern mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gewährt werden soll und mehr als doppelt so hoch ist.

Das neueste Narrativ macht aus dem "beschleunigten" einen "voreiligen" Atomausstieg

Die Mär vom beschleunigten Atomausstieg ist übrigens nicht weit entfernt von einem anderen "Narrativ", wie man zweckdienlich zurechtfrisierte Darstellungen inzwischen zu bezeichnen pflegt. Das neueste Narrativ – davon abgeleitet – spricht nämlich bereits von einem "überstürzten" oder "voreiligen" Ausstieg aus der Kernenergie. Es macht also aus dem Atomausstieg, der von Anfang an auf ungefähr zwei Jahrzehnte angelegt war und dann durch die angeblichen Beschleunigungsmaßnahmen der schwarz-gelben Koalition noch mehr verzögert wurde, eine kopflos-unüberlegte Hauruck-Aktion.

Zum Beispiel hat ein besonders kluger Kopf jetzt in der "FAZ am Sonntag" (14.3.) das schon ziemlich bejahrte Narrativ von der Kernenergie als "Brückentechnologie" neu entdeckt, mit dem einst Union und FDP die Wiederaufstockung der größtenteils schon abgearbeiteten Reststrommengen begründeten und am liebsten auch den Neubau von Reaktoren erlaubt hätten, wenn das durchsetzbar gewesen wäre (091001). Seine großartige Entdeckung lautet – heute wie damals – , dass Kernkraftwerke keine CO2-Emissionen freisetzen. Das sei ihr großer Vorzug gegenüber fossil befeuerten Kraftwerken, die bis auf weiteres zum Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung von Wind- und Solarstrom benötigt würden. Es werde nämlich noch etliche Jahre dauern, bis die Batterie- oder Wasserstofftechnologie auch eine verläßliche Energieversorgung durch die Erneuerbaren ermögliche.

"Kernkraft lässt sich mit einer Wette vergleichen, die man fast immer gewinnt"

Die Risiken der Kernenergie seien dagegen überschaubar und das kleinere Übel: "Die Nutzung der Kernkraft lässt sich mit einer Wette vergleichen, die man fast immer gewinnt. In den allermeisten Fällen bekommt man verlässlich viel Energie und es passiert nichts Schlimmes." Großzügig räumt der kluge Kopf allerdings ein, dass diese Wette schon zweimal - nämlich 1986 in Tschernobyl und 2011 in Fukushima – "schrecklich schiefgegangen" sei. Andere Risiken kennt er anscheinend nicht. Man denke etwa an die fast unmögliche sichere Entsorgung des hochradioaktiven Mülls (siehe Hintergrund, März 2017), die Abhängigkeit vom knappen Rohstoff Uran (siehe Hintergrund, Januar 2017) oder den ersatzweisen Einstieg in die Plutonium-Wirtschaft, der in Deutschland bereits begonnen hatte (siehe Hintergrund, Juni 2015). Stattdessen wirft dieser kluge Kopf der Klimaschutzbewegung vor, die Vorteile der Kernenergie einfach zu ignorieren: "Die Ökobewegung ist historisch eng mit der Anti-Atomkraft-Bewegung verwoben. In zahllosen Pressemitteilungen und Wortmeldungen zum Fukushima-Jahrestag der vergangenen Woche beschwieg sie deshalb wortreich, dass der eilige Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie ein dickes ökologisches Preisschild in Form von zusätzlichen Kohlendioxid-Emissionen mit sich herumträgt."

In der Energiepolitik wimmelt es von Narrativen

Neuerdings gibt es das Narrativ von der schönen neuen Wasserstoff-Welt, wie es die Gasbranche entwirft, und das leider nur den Schönheitsfehler hat, dass es zu über neunzig Prozent auf Erdgas basiert, während der klimaunschädliche grüne Wasserstoff hauptsächlich zu Dekorationszwecken dient (Hintergrund, Juni 2020). Und so gibt es eine ganze Reihe von spezifisch energiepolitischen Narrativen, die von bestimmten Interessengruppen entwickelt und über die Medien mehr oder weniger erfolgreich verbreitet werden. Man denke etwa an die Mär, dass die EEG-Umlage lediglich die notwendigen Kosten der Erneuerbaren-Förderung enthalte (Hintergrund, Oktober 2020), an die bloße Alibi-Funktion des Handels mit Emissionszertifikaten, der über fast drei volle Handelsperioden hinweg jämmerlich versagt hat (Hintergrund, November 2017), an die Augenwischerei mit Energieeffizienz (Hintergrund, Dezember 2017), die verlogene Begründung der Prämien für "vermiedene Netzentgelte" (Hintergrund, Mai 2016), die kabarettreife Nummer mit der "Sicherheitsbereitschaft" von Braunkohlekraftwerken (Hintergrund, Juli 2015), das Märchen von der "netzstabilisierenden Bandlast" (Hintergrund, Juli 2015), den bis heute andauernden Unfug mit den "Ökostrom"-Zertifikaten (Hintergrund, Dezember 2013), die fromme Legende vom Lieferantenwechsel als probates Mittel gegen den Strompreisanstieg (Hintergrund, Dezember 2010) oder die als "Öko-Steuer" verpackte Einführung der Stromsteuer (Hintergrund, Juli 2010).

Im Narrativ verschwimmen die Grenzen zwischen Tatsachen und Lüge

Früher hätte man nicht von Narrativen, sondern von Märchen, Legenden oder Mogelpackungen gesprochen. Ein klassisches Beispiel ist die "Hohenzollern-Legende", welche die preußischen Hofhistoriker zusammenzimmerten, um die ganze deutsche Geschichte in Preußens Gloria enden zu lassen. Weil sie dabei auch den Aufklärer Gotthold Ephraim Lessing zu vereinnahmen versuchten, gab Franz Mehring seiner Gegenschrift den Titel "Die Lessing-Legende". Was heute als Narrativ bezeichnet wird, ist aber nicht einfach ein anderer Ausdruck für Legende oder Mogelpackung. Vielmehr enthält dieser Begriff grundsätzlich keine Wertung, was den Wahrheitsgehalt der jeweiligen "Erzählung" betrifft. Die Feststellung, dass die Treibhausgas-Emissionen das Weltklima verändern, steht deshalb gleichwertig neben der Behauptung, dass dies ein ausgemachter Schwindel bzw. eine "Klima-Lüge" sei. Nicht der Wahrheitsgehalt interessiert, sondern die Erzähl- und Wirkungsweise einer bestimmten Darstellung. Es kommt letzten Ende nur darauf an, ob es sich um eine sinnstiftende Erzählung handelt, auch wenn sie nur aus Unsinn besteht. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die hirnrissige These vom "Ende der Geschichte", mit der der US-amerikanische Politologe Francis Fukuyama nach dem Ende der Sowjetunion einen Welterfolg erzielte und die nicht nur in den USA einer ernsthaften Diskussion für würdig befunden wurde. Ein nicht minder hirnrissiges Beispiel ist die Gender-Ideologie, die uns schon seit vielen Jahren in amtlichen Texten solche Zumutungen wie "Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber" oder "Letztverbraucherinnen und Letzverbraucher" beschert (081203). Inzwischen hat dieser linguistische Corona-Virus auch die öffentlich-rechtlichen Medien, die internen Sprachregelungen von Konzernen und den "Duden" befallen.

Ein besonders närrisches Narrativ: Donald Trumps "Fake News"

Das Narrativ geht auf das lateinische "narratio" zurück. Vordergründig ist das Wort aus dem Englischen eingewandert, wo es ebenfalls soviel wie "Erzählung, Geschichte" bedeutet. Inhaltlich kommt es aber eher aus Frankreich: Es hat den Sinngehalt der "grands récits" oder auch "petits récits", mit denen in den achtziger Jahren Lyotard, Derrida und andere Postmodernisten alles "dekonstruierten", was bisher als einigermaßen gesicherte Erkenntnis galt: Letztendlich sei eben alles eine Frage der Interpretation. In den so proklamierten Relativismus floss auch noch Paul Feyerabends "Anything goes" mit ein, das die Grenze zwischen Wissenschaft und Esoterik verwischen half. Ein später Abkömmling dieses postmodernistischen Geschwurbels ist ein besonders närrisches Narrativ, das der US-Präsident Donald Trump am laufenden Band strapazierte, indem er sämtliche Fakten, die ihm nicht in den Kram passten, einfach als "Fake News" bezeichnete.

Da muss man fast schon froh sein, wenn die deutsche Regierung das Narrativ vom "beschleunigten Atomausstieg" strapaziert, sich aber für alle Fälle die rabulistische Option offenhält, dass dies natürlich mit Blick auf die kurzfristige Aufstockung der Reststrommengen zu Anfang des Jahres 2011 zu verstehen sei.

 


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